Willkommen im Appartementhaus Innerkratzerhof / Prägraten

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns und gelten von Ihnen mit Ihrer Buchung als anerkannt.

Zimmer/Ferienwohnung/Buchung

Nach Eingang Ihrer Reservierung oder Buchung überprüfen wir, ob das gewünschte Zimmer frei ist und nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Sobald Sie per E-Mail oder auf Wunsch per Fax unsere Terminbestätigung bekommen haben, gilt die Buchung als verbindlich.

Haftung

Für mutwillige Zerstörungen haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter verpflichtet sich, das Anwesen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Der Vermieter haftet weder für Personenschäden noch für das Eigentum der Mieter. Das Begleichen der Rechnung ist spätestens bei Abreise in bar fällig. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Vermieters, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

Beginn und Ende der Beherbergung

Der Mieter hat das Recht, so der Vermieter keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. Die gemieteten Räume sind durch den Mieter am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

Rücktritt durch den Vermieter
Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Mieter nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermieter ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Hat der Mieter eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Aufenthaltstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Mieters kann der Beherbergungsvertrag durch den Vermieter, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Mieter
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch denMieter aufgelöst werden. Außerhalb des oben festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Mieters nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

Gerichtsstand: Bezirksgericht Lienz